Wenn Sie bei der Angebotserstellung Kosten für die Nutzungsrechte definieren und das Angebot in ein Projekt umgewandelt wird, stehen die Kosten für die Nutzungsrechte bei der Rechnungsstellung zur Verfügung. Gehen Sie dafür zu ANGEBOT > Übersicht > Neues Angebot erstellen und wählen Sie aus dem Drop-Down Menü für die Kostenarten die Option "Rechte" aus.
Das sind sonstige betriebliche Ausgaben, mit 0% Steuersatz und Notiz für Ihren Steuerberater zu versehen. Gehen Sie dafür zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen und wählen Sie im Drop-Down Menü für die Belegart "sonstige Ausgaben 0% UST" aus.
Nein. Die Kostenarten lassen sich nicht individuell erweitern, das ist systemseitig schwer umsetzbar, da wir dann die korrekte Zuordnung nicht mehr gewährleisten können. Allerdings erweitern wir die Kostenarten nach Kundenfeedback. Welche Kostenarten benötigen Sie? Schreiben Sie uns eine Mail an info@mein-tagwerk.de
Kosten wie Zinsen für Darlehen oder Kontogebühren können Sie unter "Nebenkosten Geldverkehr" verbuchen.
Gehen Sie dafür zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen und wählen Sie aus dem Drop-Down Menü die Belegart "Nebenkosten Geldverkehr" aus.
Bewirtungskosten werden in tagwerk vorerst erfasst und für die Berechnung der Umsatzsteuer verbucht. Die steuerliche Absetzung von 70% erfolgt dann bei der Gewinnermittlung des Steuerberaters - vergleichbar mit Abschreibungskosten. Gehen Sie für die Erfassung neuer Kosten zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen
Die Kosten für Investitionen können Sie anteilig über den Abschreibungszeitraum unter Kosten ansetzen. Wenn Sie die Umsatzsteuer geltend machen wollen, können Sie den Gesamtbetrag verbuchen und dann in Rücksprache mit Ihrem Steuerberater die Abschreibung ansetzen.
Gehen Sie für die Erfassung neuer Kosten zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen
Die Honorarforderung können Sie als "Sonstige Ausgaben" (19% Umsatzsteuer) verbuchen.
Gehen Sie dafür zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen und wählen Sie bei der Belegart "Sonstige Ausgaben (19% Umsatzsteuer)" aus dem Drop-Down Menü aus.
Wenn Sie beim Erfassen neuer Kosten markieren, dass die Kosten vom Kunden übernommen werden, wird diese Ausgabe automatisch als Rechnungsposten angeboten.
Sie haben drei Möglichkeiten Ihre Kosten in Rechnung zu stellen:
- Die Ausgabe wird vollständig in Rechnung gestellt (ohne Umsatzsteuer).
- Sie definieren einen festen Betrag (ohne Umsatzsteuer), der in Rechnung gestellt werden soll.
- Sie definieren den Prozentsatz der Kosten, die Sie in Rechnung stellen. Bei einem Prozentsatz unter 100 Prozent teilen Sie sich die Kosten mit dem Kunden. Bei einem Prozentsatz über 100 Prozent verdienen Sie noch etwas an dem Weiterverkauf.
Gehen Sie dafür zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen > Erweiterte Einstellung und wählen Sie unter "Abrechnungsart" die gewünschte Option aus.
Eine Bearbeitung der Kosten und Belege ist nicht mehr möglich, wenn eine Ausgabe bereits in
...einem bereits abgeschlossenen Steuerberaterexport erfasst wurde.
Nein. Im Normalfall reicht es aus, wenn Sie die vergebene ID aus Ihrem Eintrag auf dem Beleg notieren und den Beleg dann bei sich abheften.
Gehen Sie für die Erfassung von Belegen zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen und lesen Sie die generierte ID ab.
Die ID Ihrer Belege wird automatisch erzeugt und ist fortlaufend. Sie dient der eindeutigen Identifikation Ihrer Ausgaben samt Nachweis. Bitte notieren Sie betreffende ID auf Ihrem Beleg. Auf diese Weise können Sie Ihre Belege den Buchungen zuordnen. Auch können Sie nach der ID suchen und wissen so immer, wo ein Beleg erfasst wurde.
Für die Übersicht der vergebenen Belege gehen Sie zu
KOSTEN > Übersicht, in der linken Spalte finden Sie die Liste aller vergebenen IDs.
Bestimmte Kosten treten periodisch auf, wie z.B. Kosten von Miete, Telefon, Versicherungen, etc. Damit Sie diese Kosten nicht immer wieder neu anlegen müssen, können Sie sie als periodische Kosten mit einer individuellen Frequenz anlegen. In diesem Fall generiert tagwerk für Sie diese Einträge immer wieder neu. Die einzelnen erzeugten Einträge können nicht gelöscht, aber bearbeitet werden.
Gehen Sie dafür zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen > Erweiterte Einstellung und wählen Sie die Option "Wiederkehrende Kosten" aus.
Das ist leider nicht möglich. Die Belegarten sind vom System vorgegeben, damit die korrekte Zuordnung gewährleistet ist. Durch diese Festlegung stellen wir sicher, dass die Daten problemlos vom Steuerberater übernommen werden können (sei es durch den tagwerk-Steuerberater oder durch Ihren eigenen Steuerberater). Wir passen die Auswahl allerdings kontinuierlich nach Kundenwünschen an. Welche Belegarten fehlen Ihnen noch? Schreiben Sie uns eine Mail an info@mein-tagwerk.de
Über die Belegart wird die Umsatzsteuer berechnet, die in dem Beleg enthalten ist. Außerdem wird diese Zuordnung für Ihre statistischen Auswertungen benötigt.
Gehen Sie dafür zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen und wählen Sie im Drop-Down Menü die Belegart aus.
Dass sie keine Mehrwertsteuer zahlen können Sie in Ihren Einstellungen festlegen. Gehen Sie dafür zu ÜBERSICHT > Einstellungen > Grundeinstellungen und wählen Sie im Drop-Down Menü für den Mehrwertsteuersatz die Option "Keine Mehrwertsteuer" aus. In Ihre Abrechnungen geht dann automatisch der Bruttobetrag ein. Ein Tipp: Haben Sie einen Kunden der Ihre Ausgaben übernimmt? Wenn Ihr Kunde die Mehrwertsteuer abrechnen kann, wird es für ihn billiger, wenn er die Kosten direkt übernimmt (anstatt dass Sie sie ihm in Rechnung stellen).
In Buchhaltungssprache ist dies das Datum, an dem der Beleg in Ihren „Büchern“ auftaucht. Am einfachsten ist dies durch Beispiele zu verstehen:
- Eine Rechnung, die Sie per Überweisung oder per Lastschrift bezahlen, taucht in Ihren Büchern auf, wenn sie auf dem Konto verbucht wird -> Buchungsdatum ist hier das Datum aus den Kontoauszügen.
- Eine Rechnung, die Sie aus der Kasse zahlen, taucht in Ihren Büchern mit dem Auszahlungsdatum aus dem Kassenbuch auf.
Für die Erfassung eines Beleges zu einem bestimmten Datum gehen Sie zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen und geben Sie das betreffende Datum im Textfeld "Wann" ein.
tagwerk übernimmt folgende Rechnungen für Sie:
Jeder Beleg ist einer Belegart zugeordnet. Dadurch ergibt sich die Umsatzsteuer für jeden Posten.
Im Steuerexport wird jeder Posten aus der Reisekostenabrechnung als einzelner Posten aufgeführt - Inklusive dem Ausweisen der Umsatzsteuer.
Wenn Sie dem Kunden eine Reise oder Kosten in Rechnung stellen, werden nur die Nettokosten, also die Kosten ohne Umsatzsteuer, in Rechnung gestellt.
Sie können in Ihren Einstellungen Ihren Mehrwertsteuersatz festlegen. Gehen Sie dafür zu ÜBERSICHT > Einstellungen> Grundeinstellungen und wählen Sie den betreffenden Mehrwertsteuersatz aus.
Auch wenn Sie mit Ihrem Kunden vereinbart haben, dass er Ihre Ausgaben übernimmt, können sich im Laufe des Projektes fakturierbare Ausgaben mit nicht fakturierbaren Ausgaben vermischen. Mit der Auswahl-Funktion gehen Sie sicher, dass Sie nicht versehentlich die falschen Ausgaben in Rechnung stellen. Sie können zwischen folgenden Abrechnungsmöglichkeiten wählen: - Nicht weiterberechnen : Kosten werden nicht in Rechnung gestellt.
- Weiterberechnen: Kosten werden in Rechnung gestellt.
- Festpreis weiterberechnen: Betrag der in Rechnung gestellt wird: XY
- Anteilig weiterberechnen: Prozentsatz der in Rechnung gestellt wird: XY
Für die Erfassung von Kosten gehen Sie zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen > Erweiterte Einstellung und wählen Sie die gewünschte Option aus.
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