Ja. tagwerk ist eine webbasierte Software, das heißt, sie wird nicht auf Ihrem Rechner installiert. Sie brauchen nur einen Internetzugang und einen Browser, um die Plattform für Ihre Buchhaltung zu nutzen. Hierbei spielt weder das Betriebssystem noch die Auswahl des Browsers eine Rolle. Sie müssen keinerlei Updates kaufen oder herunterladen -sobald Sie sich wieder anmelden greifen Sie auf die aktuellste Version zu.
Für den eigenen Verzehr kann man grundsätzlich nichts geltend machen.
Wenn Kunden eingeladen werden, gilt die 70/30%-Regel. Die Einkäufe sollten also entsprechend zur Häufigkeit der inhäusigen Termine passen. (Ein Pfund Kaffee und 1 Liter Milch wird kaum von einem Kunden bei einem Termin vertilgt werden. Dann sollte schon eine Ganztages-Veranstaltung belegbar sein.) Weitere Informationen zum Thema Bewirtung finden Sie in den tagwerktipps in unserem Blog.
Der Rundfunkbeitrag für das Büro ist als Aufwand z.B. bei den Raumkosten oder z.B. bei den Telefonkosten zu buchen. GEZ-Kosten für die Wohnung zu Hause sind private Ausgaben, die nicht betrieblich gebucht werden können, auch nicht anteilig. Gehen Sie für die Erfassung der Kosten zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen und wählen Sie im Drop-Down Menü die Belegart aus.
Wenn Sie steuerliche Fragen haben, werden Ihnen die Steuerberater aus unserem Steuerberaternetzwerk gerne weiterhelfen!
mein-tagwerk.de nimmt Ihnen bereits einen Großteil der steuerlichen Zuordnungen Ihrer Eingaben ab.
Allgemein gilt: Bei den Steuern, kommt es darauf an, ob es betriebliche oder private Steuern sind. - Umsatzsteuerzahlungen oder -erstattungen ans/vom Finanzamt werden auf den einzelnen Konten als betriebliche Einnahme oder Ausgabe gebucht. (Sonstige 0% mit Notiz)
- Einkommensteuerzahlungen oder -erstattung sind private Einnahmen und Ausgaben und sollten nur für die eigene Kontrolle in den Privatausgaben gebucht werden.
- Gewerbesteuerzahlungen sind betrieblich zu erfassen. Die Gewerbesteuer ist zwar betrieblich zu erfassen, ist aber steuerlich nicht abziehbar. Das heisst, der Aufwand darf in der steuerlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht als betriebliche Ausgabe abgezogen werden (genauso wie "nicht abziehbare Bewirtungskosten" in Höhe von 30%).
- Kfz-Steuern sind je nachdem, private oder betriebliche Ausgaben.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog.
Wir geben Ihnen detaillierte Informationen zu unseren Angeboten auf unserer Homepage. Hier finden Sie auch unsere Demokonten und unseren Blog. Gehen Sie dafür zu mein-tagwerk.de Wenn Sie noch offene Fragen haben oder detailliertere Informationen wünschen, freuen wir uns über Ihre Mail an info@mein-tagwerk.de
Diese Funktion ist in mein-tagwerk.de bisher nicht implementiert, da sich das System bewusst nicht als Projektmanagementsystem versteht. Wir sind aber immer offen für Ihre Vorschläge, senden Sie uns gerne eine Mail an info@mein-tagwerk.de
Nein. Damit wir gewährleisten können, dass die von Ihnen eingegebenen Daten nach dem deutschen Steuerrecht korrekt verbucht werden können Sie derzeit zwischen den Steuersätzen von 9%, 17% und der Option, keine Umsatzsteuer zu berechnen auswählen. Gehen Sie dafür zu ÜBERSICHT > Einstellungen > Grundeinstellungen und wählen den für Sie geltenden Steuersatz aus.
Nein das ist nicht vorgesehen. mein-tagwerk.de ist darauf ausgerichtet, eine projektbezogene Buchhaltung mit entsprechender Abrechnung zu erstellen. Daher beziehen sich die angebotenen Posten einer Rechnung jeweils nur auf ein Projekt. Für die Erstellung einer neuen Rechnung gehen Sie zu RECHNUNGEN > Übersicht > Neue Rechnung anlegen
Das Webinar für Ihre Fragen zu mein-tagwerk.de findet freitags von 14:00 bis 15:00 Uhr statt. Für die Anmeldung zum Webinar schreiben Sie einfach eine Mail mit Ihren Fragen an moll@tagwerk.com Wir senden Ihnen dann eine Mail mit dem Zugangslink für das Screensharing Tool dozeo zu.
Das kann daran liegen, dass die Größe des Logos mit 0mm definiert wurde. Überprüfen Sie bitte die Größe und Position des Logos.
Gehen Sie dafür zu ÜBERSICHT > Einstellungen > Layout
Gewerbesteuerbefreit nach §18 des Einkommensteuergesetzt sind Freie Berufe, die durch ein entsprechendes Studium anerkannt sein müssen. Im Zweifel sollten Sie Ihren Status auf jeden Fall mit einem Steuerberater oder Buchhalter klären.
Für die Erfassung der Gewerbesteuer gehen Sie zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen und wählen Sie bei Belegart im Drop-Down Menü die Option "sonstige Ausgaben 0%" aus und fügen noch eine Notiz für Ihren Steuerberater hinzu.
Für die Umsatzsteuerbefreiung gelten folgende Kriterien: - Umsatzsteuerbefreit nach §19 sind alle Kleinunternehmer die weniger als 17.500 Euro Jahresumsatz haben. Das muss dann entsprechend auf der Rechnung mit folgendem Satz vermerkt sein: Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG. (Kleinunternehmerregelung).
- Umsatzsteuerbefreit nach § 4 des Umsatzst.G sind ebenfalls Heiiberufe, Ärzte, Physiotherapeuten etc. Diese Berufe müssen anerkannt sein.
Tipp: Im Zweifel sollten Sie Ihren Status auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater oder Buchhalter abklären. In Ihren Kontoeinstellungen können Sie Ihren Umsatzsteuersatz festlegen. Gehen Sie dafür zu ÜBERSICHT > Einstellungen > Grundeinstellungen und wählen Sie den betreffenden Mehrwertsteuersatz aus.
Das Angebot enthält
- Das tagwerk Paket STEUERN.
- Vorfrankierte Briefumschläge für die monatliche Zusendung von Belegen und Reisekosten an tagwerk.
- Vollständige Beleg- und Datenerfassung innerhalb von zwei Wochen in Ihr tagwerk Konto.
- Monatliche Rücksendung Ihrer erfassten, strukturierten und abgehefteten Belege.
Der Service umfasst monatlich 40 Belegbuchungen. Jede Weitere wird mit 0,40 Euro zusätzlich berechnet. Das Paket ist jederzeit zum Ende des Abrechnungszeitraums kündbar. Bei Interesse an dem Service schicken Sie gerne eine Anfrage an info@mein-tagwerk.de
Die IBAN und den BIC können Sie folgendermaßen eingeben und nutzen:
In diesem Fall hängt es davon ab, welche Art und welchen Umfang an Aufwand der Steuerberater damit zusätzlich hat. Ein Gespräch zwischen Ihnen und dem Steuerberater kann das auf kurzem Wege klären.
Überprüfen Sie, ob die Einträge durch eine der Filterfunktionen oberhalb der Projektübersicht ausgeschlossen wurden.
Gehen Sie dafür zu PROJEKTE > Übersicht und nutzen Sie den Minusbutton, um etwaige Filter zu deaktivieren.
Ja, wir haben eine mobile Website eingerichtet, auf der Sie den Stundensatzrechner, Informationsmaterial und Kontaktmöglichkeiten mit dem Smartphone/Tablet aufrufen und nutzen können. Rufen Sie dafür mit dem mobilen Gerät mein-tagwerk.de auf und lassen Sie sich zur mobilen Website weiterleiten.
Zurzeit gibt es keine API Schnittstelle. Wir bearbeiten dieses Thema allerdings und freuen uns über Anregungen an das tagwerk Team unter info@mein-tagwerk.de
Sie haben die Möglichkeit zwischen folgenden Steuersätzen zu wählen:
- 19 % (regulärer Mehrwertsteuersatz)
- 7% (reduzierter Mehrwertsteuersatz)
- keine Mehrwertsteuer (Kleinunternehmerregelung)
- unterschiedliche Mehrwertsteuersätze
Gehen Sie dafür zu ÜBERSICHT > Einstellungen > Grundeinstellungen
Daten, die Sie in mein-tagwerk.de erfassen, können Sie automatisch in eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zusammenfassen lassen. Mit der EÜR können Sie anschließend Ihre Umsatzsteuervoranmeldung per Elster-Schnittstelle direkt elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln. Gehen Sie dafür zu STEUERN > EÜR
Noch nicht, eine App ist aber in Planung. Schon jetzt haben wir Ihnen eine mobile Website eingerichtet, auf der Sie den Stundensatzrechner, Informationsmaterial und Kontaktmöglichkeiten mit dem Smartphone/Tablet aufrufen und nutzen können. Rufen Sie dafür mit dem mobilen Gerät mein-tagwerk.de auf und lassen Sie sich zur mobilen Website weiterleiten.
Für Ihre 5 aktuellen Projekte sehen Sie in der Übersicht unter der Rubrik POSTEN (OFFEN) Ihre noch nicht in Rechnung gestellten Posten auf einen Blick.
Gehen Sie dafür zu ÜBERSICHT > Startseite
Außerdem sind unter dem Reiter KOSTEN die Aktionsbuttons grau hinterlegt, sobald Sie sie verbucht haben, sodass Sie auch hier sofort erkennen können, ob die Posten bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht.
Gehen Sie dafür zu KOSTEN > Übersicht
Bei unseren Partnerkanzleien bekommen Sie den Preisnachlass unter Garantie. Mit Ihrem persönlichen Steuerberater müssten Sie eigenständig einen Nachlass verhandeln, oder ihn für eine Kooperation mit uns gewinnen.
Die Kontakte aus unserem Steuerberaternetzwerk finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik STEUER
Wenn Sie das tagwerk Paket STEUERN gebucht haben, können Sie Ihre für die Steuerberatung relevanten Daten an einen Steuerberater übermitteln. Er erhält dann eine csv Datei als Export im SKR 03 oder SKR 04 Kontenrahmen. Sie können dafür Ihren persönlichen Steuerberater kontaktieren oder einen Steuerberater aus unserem Netzwerk auswählen, der Ihnen erhebliche Preisnachlasse bis zu 45% gewähren kann.
Gehen Sie dafür zu
STEUERN > Steuerberaternetz
Es gibt zwei Gründe dafür, dass Sie eine Reise nicht mehr bearbeiten können.
- Entweder wurde die Reise bereits in Rechnung gestellt, oder
- Die Reise liegt in einem Zeitraum, für den der Export für den Steuerberater bereits abgeschlossen wurde.
Wenn Sie das EINSTEIGER Paket buchen, können Sie zeitlich unbegrenzt und kostenlos mit tagwerk Ihre Projekte und Kunden verwalten, Arbeitszeiten, Reisen und Kosten erfassen, Rechnungen stellen und sich zu all diesen Daten mit verschiedenen Filterfunktionen umfangreiche Statistiken und Reports erstellen.
Wenn Sie zusätzlich weitere Rechnungstellen möchten, einen Steuerexport oder Mitarbeiterzugänge anlegen wollen, buchen Sie die entsprechenden Angebote einfach dazu.
Nein. Im TEAM Paket können Sie uneingeschränkt weitere Nutzer, Teammitglieder und Partner anlegen, ohne dass weitere Kosten auf Sie zukommen.
Tipp: mein tagwerk eignet sich damit auch für GbR, die sich für die Ist Besteuerung entschieden haben (Basis ist dann nämlich die EÜR).
Gehen Sie dafür zu ÜBERSICHT > Team und legen Sie ein neues Teammitglied an.
- Sie können sich erstellte Übersichten oder Rechnungen z.B. einzeln nach Excel auf Ihren Rechner exportieren.
- Alle Rechnungen, Stundenzettel oä werden Ihnen auch als PDF zur Verfügung gestellt.
- Sie haben außerdem die Möglichkeit des globalen Downloads aller Ihrer erfassten Daten.
Gehen Sie dafür zu ÜBERSICHT > Einstellungen > Backup
Wenn Sie mit dem Kunden vereinbart haben, dass er Ihre Kosten (oder einen Teilbetrag oder einen Prozentsatz) übernimmt, können Sie dies bei der Belegerfassung bestätigen sodass Sie die Kosten später in Rechnung stellen können.
Optional können Sie für Ihre Dokumentation dem Beleg zusätzlich ein Dokument beifügen, in dem der Kunde die Übernahme der Kosten bestätigt. Gehen Sie dafür zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen > Erweiterte Einstellung und wählen Sie die vereinbarte Abrechnungsart aus.
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