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Was ist bei der Krankenversicherung für Freiberufler:innen zu beachten?

on Mai 6 | in 3 tagwerktipps | by | with 1 Comment

Es besteht eine Versicherungspflicht

Es besteht eine generelle Versicherungspflicht für Freiberuflerinnen und Freiberufler seit der Verabschiedung der Gesundheitspflicht im Jahr 2009.

Freiberufler sind aber grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Sie können sich aber unter Umständen als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern oder auch einer privaten Versicherung beitreten. Diese ist jedoch an kein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden. Das bedeutet, dass du in den meisten Fällen den Anbieter frei wählen kannst. Das ist unabhängig der Grenze der Versicherungspflicht.

Es ist auch bei einigen freien Berufen möglich, zwischen einer gesetzlicher und einer privaten Krankenversicherung zu wählen. Bei wenigen Berufsgruppen muss man sich bei einem bestimmten Anbieter versichern lassen. Das ist etwa bei Künstlern der Fall. Hier besteht eine Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK). Du musst immer beachten, dass du die kompletten Kosten für deine Versicherung alleine tragen musst.


Die Krankenversicherung für Freiberufler:innen


Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Selbstständige haben eine sogenannte Wahlfreiheit. Das bedeutet, dass sie entsprechend zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung für Freiberufler:innen wählen können. Dies ist unabhängig der Grenze der Versicherungspflicht. Du kannst im Zuge deiner Selbständigkeit jederzeit deine gesetzliche Krankenversicherung, GKV, kündigen.

Viele Selbstständige, besonders solche mit geringem Einkommen, bleiben aber oft freiwillig in der GKV. Dies liegt an den günstigen Beiträgen. So liegt der Mindestbeitrag bei rund 153 Euro im Monat. Wenn du aber besser verdienst, kann dieser Betrag bis auf 780 Euro im Monat ansteigen. Hier lohnt sich ein Vergleich der Anbieter.


Befreiung von der Versicherungspflicht


Um sich von der Versicherungspflicht befreien zu können, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht eingereicht werden. Ein Beispielformular der Techniker Krankenkasse findet sich hier.

Es ist weiteres ein Nachweis nötig, dass du anderweitig krankenversichert bist. Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gilt ab dem Ersten des nächsten Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Wenn du aus der Versicherungspflicht seit Beginn noch keine Leistungen in Anspruch genommen hast, ist die Befreiung rückwirkend gültig.


Familienversicherung


Man kann auch bei der Familie mitversichert sein

Du kannst auch bei deiner Familie mitversichert sein. Aber familienversicherte Angehörige dürfen im Jahr 2022 maximal 470 Euro pro Monat verdienen. Wenn dein Einkommen regelmäßig diese Grenze überschreitet, dann musst du dich selbst versichern. Solltest du und dein Partner nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine gegenseitige Familienversicherung ebenfalls nicht möglich. Es wird von den Krankenkassen regelmäßig geprüft, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin erfüllt sind. 

Über die Krankenkasse deines Ehe- oder Lebenspartners versichern! 

Eine Versicherung über die Versicherung des Partners ist also nur dann möglich, wenn du die Selbständigkeit nebenberuflich ausübst oder damit nur geringfügige Einkünfte erzielst und keine eigene Pflichtversicherung besteht. Nur dann kannst du dich in der Regel ohne Zusatzkosten mitversichern.


Wie wird der Krankenkassenbeitrag bei Selbstständigen berechnet?


Zurzeit liegt der Beitragssatz der Krankenversicherung für Freiberufler:innen für freiwillig versicherte Selbstständige bei 14,0 Prozent plus einem Zusatzbeitrag. Hauptberuflich Selbstständige können auch eine Versicherung mit einem Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit wählen. Hier liegt der Beitragssatz bei 14,6 Prozent.

Hier geht es zum Beitragsrechner


Die Kosten der Krankenversicherung


Als Freiberufler:in kannst du freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Du kannst aber deinen Anbieter auch frei wählen. Die Leistungen der Versicherung sind in etwa gleich wie die der Versicherung vom Arbeitnehmern. Du musst als Freiberufler:in aber grundsätzlich den Höchstbeitrag bezahlen.

Krankenversicherung für Freiberufler

Dieser entspricht jenen Beitrag, den ein Arbeitnehmer mit einem Einkommen in Höhe von 58.050,00 EUR pro Jahr hätte. Dies ist die sogenannte Berechnungsgrundlage. Auf diese Summe wird der für alle Krankenkassen identische Beitragssatz von 14,6% erhoben. Dazu kommt noch ein je nach Kassen individueller Zusatzbeitrag.

Der monatliche Gesamtbetrag kann sich je nach Institut zwischen knapp unter 15% bis zu 16,20% bewegen.

Wenn man sich ohne Anspruch auf Krankengeld als Selbständige oder Selbständiger ab der 7. Krankheitswoche versichert, dann wird dieser Beitragssatz auf 14,0% plus einen eventuellen Zusatzbeitrag gesenkt. Solltest du aber weniger als 58.050,00 Euro im Jahr, das entspricht 4.837,50 EUR im Monat, verdienen, kann dieser Beitrag reduziert werden. Dafür musst du dies der Krankenkasse durch die Vorlage des Steuerbescheides nachweisen. Es ist aber in jedem Fall immer ein Mindestbeitrag zu entrichten.

Die Mindestbemessungsgrenze

Die Mindestbemessungsgrenze ist ein vom Bundesgesundheitsministerium festgelegtes fiktives Einkommen. Diese Grenze liegt zurzeit für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige bei einem jährlichen Einkommen von 12.459,96 Euro. Dies sind 1.038,33 Euro pro Monat. Aus diesem fiktiven Betrag wird dann der monatliche Krankenkassenbeitrag errechnet. Dieser Mindestbeitrag ist unabhängig davon, ob die erzielten Einkünfte tatsächlich niedriger waren. Wichtig ist hier, immer zu beachten, dass der endgültig zu zahlenden Beitrag auch von deinen anderen Einnahmen abhängt.

Es müssen alle Einkünfte zusammen gerechnet werden

Neben deinen Einkünften aus deiner selbständigen Tätigkeit werden auch Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen sowie Renten- und Versorgungsbezüge berücksichtigt.

Du musst daher alle deine Einkünfte zusammenrechnen, um auf deinen tatsächlichen Krankenkassenbeitrag zu kommen. Es können aber Familienangehörige ohne eigenes Einkommen ohne einer Beitragserhöhung mitversichert werden. Auch wenn du kein Einkommen haben solltest, liegt zurzeit der Mindestbetrag hier bei etwa 140,- Euro im Monat.

Solltest du Arbeitslosengeld erhalten, bist du grundsätzlich in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass du automatisch versichert bleibst. Die Agentur für Arbeit übernimmt aber in diesem Zeitraum deine Prämienzahlung.

ACHTUNG

Wenn du eine private Krankenversicherung wählst, solltest du dich auf kontinuierlich steigende Beiträge einstellen. Wenn du etwa mit 35 Jahren den Sprung in die Selbständigkeit wagst, musst du damit rechnen, dass sich die monatliche Versicherungsprämie bis zu deinem Rentenantritt etwa verdreifachen wird.

Dies geht aus den Berechnungen der Stiftung Warentest hervor. Aber auch in der Rente steigt dieser Betrag weiter. Wenn du davon ausgehst, dass du im Alter nur wenig Rente erwarten kannst und diese auch nicht von anderen Einnahmen wie etwa Mieten oder Kapitalerträgen aufgewertet werden, dann solltest du die gesetzliche Krankenversicherung wählen. Hier ist die Höhe des Versicherungsbeitrags nur vom Einkommen abhängig.


Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland


Es gibt in Deutschland etwa 100 gesetzliche Krankenkassen. Sie haben nicht nur unterschiedliche Tarife, sondern unterscheiden sich auch in ihren Leistungen. Deshalb ist es wichtig, bei einer Neuanmeldung oder dem Wechsel der Kasse nicht nur auf die Tarife zu schauen, sondern auch die Leistungen zu vergleichen. Es gibt hier oftmals gravierende Unterschiede in den Serviceangeboten und in den Mehrleistungen und Zusatzleistungen.

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Oftmals werden Zusatzleistungen im Bereich der Zahnmedizin angeboten

Diese sind oft im Bereich der Zahnmedizin oder möglichen Naturheilverfahren zu finden. Oft gibt es auch besondere Versorgung und einen Auslandsschutz.

Interessant kann auch ein Bonusprogramm sein. Einige Versicherer bieten auch Wahltarife an. Darunter versteht man spezielle Tarife, die dir einen finanziellen Vorteil bringen, solltest du spezielle Leistungen nicht in Anspruch nehmen.

Einige Institute bieten auch bei einer extra Beitragszahlung Mehrleistungen auch ohne Gesundheitsprüfung an. Wenn du die Tarife vergleichst, solltest du besonders bei den günstigsten Angeboten skeptisch sein. Nicht selten erden bei Anbietern mit sehr niedrigen Beiträge meist auch nur gekürzte Leistungen geboten.

Bei vielen Anbietern kannst du die Leistungen, ähnlich wie ein Baukastensystem an deine persönlichen Wünsche anpassen lassen. Damit hast du auch einen großen Einfluss auf die Kosten. Du kannst etwa beim Start in deine berufliche Selbständigkeit mit einem günstigen Tarif beginnen. Wenn sich dann im Laufe der Jahre der gewünschte Erfolg einstellt, kann problemlos auf einen Tarif mit größerem Leistungsumfang gewechselt werden.


Das sind die wichtigsten Zusatzleistungen


Zahnmedizin

Da ist etwa eine professionelle Zahnreinigung oder die Übernahme der Kosten für eine genehmigte Kieferorthopädischen-Behandlung mit Multiband/ oder Multibrackets. Interessant kann auch ein Preisvergleich bei Angeboten rund um Zahntechnik und einem Zahnersatz sein. Einige Institute bieten etwa einen vergünstigten Zahnersatz oder sogar einen Zahnersatz „zum Nulltarif“ an. Auch eine umfassendem zahnmedizinische Beratung ist für viele ein wichtiger Punkt.

Naturheilverfahren

Immer mehr Patienten vertrauen auch der alternativen Medizin. Deshalb ist es für viele wichtig, auch Naturheilverfahren vergütet zu bekommen. In den Versicherungsschutz fallen ausschließlich ambulante Verfahren. Diese müssen von einem zugelassenen Behandler erbracht werden. Dies ist meist ein Arzt mit einer Zusatzausbildung. Die Inanspruchnahme von Heilpraktiker ist grundsätzlich nicht möglich. Informiere dich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Krankheit die Kosten für das jeweilige Naturheilverfahren übernommen werden.

Die einzelnen Punkte sind hier

  • Die Übernahme der Kosten von Anthroposophischer Medizin und Anthroposophischer Medizin
  • Die Übernahme der Kosten von Ayurveda
  • Eine Übernahme der Kosten von Chelattherapie
  • Eine Übernahme der Kosten von Eigenbluttherapie
  • Die Übernahme von der Kosten Feldenkrais
  • Die Übernahme von der Kosten homöopathischer Leistung für eine Therapie:
  • Eine Übernahme er Kosten von homöopathischen Medikamenten
  • Eine Übernahme der Kosten einer Irisdiagnostik:
  • Die Übernahme der Kosten von Lichttherapie
  • Die Übernahme der Kosten von Osteopathie
  • Eine Übernahme der Kosten von Phytotherapie
  • Die Übernahme von Reflexzonenmassage
  • Eine Übernahme der Kosten von Shiatsu
  • Die Übernahme der Kosten von TCM, der Traditionellen chinesischen Medizin

Weitere interessante Zusatzleistungen

Es werden je nach Institut Zusatzleistungen angeboten, die über die gesetzlichen Mindestregelungen hinausgehen. Das können etwa gesetzlich vorgeschriebene weitere Untersuchungen sein, gewisse Leistungen können über einen längeren Zeitraum beansprucht werden oder es können weitere Personen mitversichert sein. Du findest die angebotenen Mehrleistungen in der Regel in Datenblättern der jeweiligen Kasse.

Einige dieser Mehrleistungen sind etwa

  • Brustkrebsfrüherkennung
  • Darmkrebsfrüherkennung wie etwa eine Darmspiegelung oder ein immunologischer Stuhltest
  • Vorsorge bei der Hautkrebsfrüherkennung
  • Erweiterte Jugenduntersuchungen
  • Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus
  • Vorsorgeleistungen auch für Personen unter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme
  • Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus
  • Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Ein erweiterter Anspruch auf künstliche Befruchtung
  • Eine Rufbereitschaftspauschale für Hebammen
  • Ein erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen
  • Zusätzliche häusliche Krankenpflege
  • Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl
  • Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus
  • Kostenübernahme für erweiterte Online-Video-Sprechstunden
  • Patientenschulungen
  • Sportmedizinische Untersuchung

Prävention


Viele Versicherer helfen nicht nur im Falle einer Krankheit, sondern bieten auch Leistungen im Bereich der „Gesundheitsförderung“.

Diese Präventionskurse sollen den Versicherten dabei helfen und motivieren, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden.

Mit den angebotenen Kursen werden den Teilnehmer:innen einige Punkte aufgezeigt, die sie dabei unterstützen, gesünder zu leben. Die von den Teilnehmer:innen in den verschiedenen Kursen und Seminaren gelernten und erworbenen Fähigkeiten sollen man selbständig auch nach Kursende weiterhin anwenden.

Hier kann man zwischen „Eigenkursen“, das sind Kurse, die von den Kassen selbst angeboten werden und „Fremdkursen“, die von externen Anbietern abgehalten werden, unterscheiden. Es sind bestimmte Qualitätskriterien bei allen Angeboten zu erfüllen. Damit die Kosten hier ganz oder teilweise von den Kassen übernommen werden, müssen die Teilnehmer diese Kurse regelmäßig besuchen. Jeder Versicherte kann von den Kassen ein komplette oder partielle Kostenübernahme von maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr erhalten. Viele der Kurse gibt es auch als Online-Angebot.

Hier ein Auszug der verschiedenen Kursangebote

  • Entspannung
  • So wird man zum Nichtraucher
  • Gesundheitssport
  • Den Alkoholkonsum: reduzieren
  • Bewältigung den alltäglichen Stress
  • Kampf dem Übergewicht und gesund Abnehmen

Bonus- und Vorteilsprogramme der Versicherungen


Die Krankenkassen belohnen mit verschiedenen Bonusprogrammen ihre Versicherten, wenn sich diese besonders gesundheits- und/oder kostenbewusstes verhalten. Solche Bonusprogramme sind meist attraktive Geldbeträge, über die dich die Versicherte oder der Versicherte freuen kann, wenn eine oder mehrere Maßnahmen wahrgenommen hat. Wenn du an solchen Bonusprogrammen teilnimmst, gibt es interessant Prämien. Einzelne Institute schütten hier Prämien in der Höhe vom 100,- Euro und mehr aus.

Dafür zahlt eine Krankenkasse bares Geld:

  • Eine professionelle Zahnreinigung, die die Versicherte oder der Versicherte selbst bezahlt hat.
  • Für Schutzimpfungen nach §20i SGB
  • Für die Teilnahme am Gesundheits-CheckUp, der alle 3 Jahre für Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren und mehr gem. §25 Abs. 1 SGB angeboten wird.
  • Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von verschiedenen Krebserkrankungen wie etwa Brustkrebs, Darmkrebs, Gebärmutterkrebs, Hautkrebs oder Prostatakrebs,
  • Eine Vorsorgeuntersuchung bei Schwangerschaft gemäß dem Mutterpass und die Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen wird mit einem Bonus belohnt.
  • Eine Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Erwachsene oder Kinder.

Weiters gibt es das klassische Bonusprogramm.

Bei diesem Programm müssen mehrere Maßnahmen pro Jahr absolviert werden, um in den Genuss eines Bonus zu kommen.

  • So gib es einen finanziellen Anreiz, wenn du Massnahmen zur Einhaltung deines Normalgewichts nach anerkannten Verfahren setzt.
  • In dieses klassische Bonusprogramm fällt auch ein Leistungsabzeichen für Sport oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder in einem Sportverein sowie eine regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport.
  • Auch dein Status als Nichtraucher oder der Nachweis, dass du erfolgreich mit dem Rauchen aufgehört hast, kann versilbert werden.
  • Ebenso die Teilnahme an Präventionskursen. Darunter versteht man Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, wie etwa Yoga etc.

Fazit


In Deutschland ist eine Krankenversicherung für Freiberufler:innen Pflicht. Anders als ein Arbeitnehmer, der nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge zahlt und der Arbeitgeber die andere Hälfte übernimmt, müssen Freiberufler:innen die gesamten Krankenversicherungsbeiträge selbst bezahlen. Sie können wählen, ob sie sich bei einer öffentlichen oder privaten Krankenkasse versichern lassen möchten. 

Lediglich Künstler müssen bei der Künstlersozialkasse versichert sein. Dafür wird eine Hälfte des Beitrages vom Sozialversicherungsfonds der Künstler gezahlt.

Wer sich bei einer privaten Krankenkasse versichert, erhält neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen noch weitere zusätzliche Dienstleistungen. Diese können je nach Bedarf gebucht werden. Die Prämien der privaten Versicherungen sind etwas höher, aber dafür wird auch mehr geboten. 

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One Response to Was ist bei der Krankenversicherung für Freiberufler:innen zu beachten?

  1. […] der Sozialversicherung für Selbstständige haben wir uns in einem der vorigen Beiträge genauer beschäftigt. Hier nur mehr die wichtigsten […]

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