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Kleinunternehmer-Regelung und Rechnung – So startest Du richtig!

on Mai 3 | in 3 tagwerktipps | by | with No Comments

Kleinunternehmer-Regelung und Rechnung für alle Selbstständigen und Freiberufler

Liebe Tagwerker, heute lege ich euch die Regelungen für „Kleinunternehmer“ näher dar. Kleinunternehmer sind nach dem Umsatzsteuergesetz zunächst diejenigen, die selbständig oder gewerblich tätig sind und deren Gesamtumsatz im Jahr der Geschäftseröffnung nicht mehr als € 17.500,- (einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer) beträgt. Wenn sich Euer Umsatz also unterhalb dieser Grenze bewegt, dann besteht die Möglichkeit, sich für oder gegen die Umsatzsteuerpflicht in der Rechnung zu entscheiden.

 

Für die Beurteilung der Kleinunternehmereigenschaft wird in den weiteren Jahren der Geschäftstätigkeit sowohl das aktuelle Jahr als auch das vorangegangene Jahr herangezogen, nämlich in der Art, dass im Vorjahr der Gesamtumsatz nicht den Betrag von € 17.500,- überstiegen haben darf oder im laufenden Jahr den Betrag von € 50.000,- voraussichtlich nicht übersteigen wird. Es geht dabei um Jahresbeträge, das heißt, wenn das Unternehmen im Laufe des Jahres begonnen wird, ist der Umsatz entsprechend auf 12 Kalendermonate hochzurechnen. Eine Jahresvorschau auf Deinen Umsatz lässt sich mit unserem Stundensatzrechner erstellen.

 

Wenn Ihr Euch für die Umsatzsteuerpflicht entscheidet, hat das zur Folge, dass Ihr auf Eure Umsätze Umsatzsteuer aufschlagen müsst. Dies müsst Ihr zunächst monatlich mit einer Umsatzsteuer-Voranmeldung dem Finanzamt mitteilen bzw. anmelden und den Betrag auch innerhalb der ersten 10 Tage des Folgemonats ans Finanzamt überweisen. Dafür dürft Ihr die Vorsteuer, die in Euren Betriebsausgaben enthalten ist, „geltend“ machen. Das heißt, Ihr könnt den Betrag, den Ihr bereits als Vorsteuer ausgegeben habt, von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen und müsst dann nur den Differenzbetrag dem Finanzamt überweisen. Im ersten Jahr ist die Voranmeldung der Umsatzsteuer immer monatlich ans Finanzamt zu senden. In den folgenden Jahren müssen manche Unternehmer ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur quartalsweise abgeben, das hängt vom Umsatz ab und wird nach Ablauf jeden Jahres geprüft.

 

 Vorteile der Kleinunternehmer-Regelung für Deine Rechnung

Wenn Ihr Euch gegen eine Umsatzsteuerpflicht entscheidet, müsst ihr keine Umsatzsteuer auf Eure Umsätze aufschlagen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Diese Regelung kann in der Gründungsphase deshalb hilfreich sein, weil damit der bürokratische Aufwand für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung entfällt. Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung entfällt deshalb aber nicht, denn es muss erklärt werden, dass die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen wird, weil der Umsatz unterhalb des Grenzbetrages liegt. Wenn Eure Kunden Endverbraucher sind, also Euer Produkt für sich privat einkaufen und die an Euch gezahlte Vorsteuer nicht vom Finanzamt erstattet bekommen, ist es natürlich ein weiterer Vorteil, dass Ihr Euer Produkt in dem Moment entsprechend günstiger anbieten könnt.

 

Nachteile der Kleinunternehmer-Regelung für Deine Rechnung

Der Nachteil der Kleinunternehmer-Regelung liegt vor allem darin, dass die gezahlte Vorsteuer nicht vom Finanzamt erstattet wird. Dies ist gerade im ersten Jahr, in dem oft vieles angeschafft werden muss, zu bedenken.

Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass die Umsätze sehr genau im Blick behalten werden müssen. Denn wenn die Grenze von € 17.500,- überschritten wurde, ist im Folgejahr unbedingt Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen, auch dann, wenn diese Grenze im folgenden Jahr voraussichtlich nicht überschritten wird. Wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, ist sie trotzdem aus dem vereinnahmten Umsatz ans Finanzamt abzuführen, das heißt, sie wird aus dem Umsatz herausgerechnet – wenn Ihr sie nicht nachträglich von Euren Kunden erheben könnt.

 

Das solltet Ihr beachten

Hier ergibt sich der Hinweis für die Erwägung der Umsatzsteuerpflicht zum Beginn des Unternehmens: Sind Eure Kunden Unternehmer oder „Endverbraucher“? Können sie die von Euch erhobene Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen?

Bei Endverbraucher-Kunden führt das dazu, das in dem Augenblick, indem Ihr von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regel-Besteuerung wechselt, weil Euer Umsatz die Grenze überschritten hat, Euer Produkt 19% teurer wird.

Sind Eure Kunden Unternehmer, ist Eure Umsatzsteuer für sie ein „durchlaufender Posten“. Sie zahlen sie zwar an Euch, erhalten sie aber vom Finanzamt erstattet, bzw. machen sie als Vorsteuer geltend. In dem Fall ist auch Euer Wechsel zur Regel-Besteuerung kein Problem für sie.

Wenn Ihr auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet und Euch damit für die Umsatzsteuerpflicht entscheidet, seid Ihr für 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden. Ein Wechsel der Besteuerung ist grundsätzlich nur zum Jahreswechsel möglich.

 

Ausnahmen bei der Kleinunternehmer-Regelung bei der Rechnung

Von dieser Regelung ausgenommen sind diejenigen, die solche Umsätze haben, die gemäß § 4 UStG grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind, wie zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten und einige andere. Hier ist aber eine genaue Prüfung der Umsätze und Bedingungen unbedingt notwendig. Weitere Informationen findet Ihr hier: Bundesministerium der Finanzen

 

Solltet Ihr noch Fragen zur Rechnung und der Kleinunternehmerregelung haben, könnt Ihr mich auch gern kontaktieren!

Mit besten Grüßen verbleibe ich

Eure Kira Felst.

 

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