Bewirtungsbeleg – grundsätzliche Angaben
Liebe Tagwerker, auch heute gibt es wieder ein paar Tips für Selbstständige. Diesmal: Was Du bei einem Bewirtungsbeleg beachten solltest und welche Angaben wichtig sind. Grundsätzlich sind für die Bewirtung von Geschäftspartnern die (Netto-)Kosten zu 70% als Betriebsausgabe absetzbar. Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer ist komplett absetzbar.
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Trinkgeld oder Garderobengebühren
Trinkgeld oder Garderobengebühren sind ebenfalls zu 70% absetzbar. Trinkgelder enthalten grundsätzlich keine Umsatzsteuer. Dieser Betrag kann durch einen Eigenbeleg nachgewiesen werden, sollte aber bei einer höheren Summe vom Personal, das es erhält bestätigt werden. Die Bewirtung ansich kann nicht mit einem Eigenbeleg nachgewiesen werden, dafür ist ein Bewirtungsbeleg des Restaurant erfolderlich.
Für Kleinunternehmer, die nicht am Umsatzsteuer-Verfahren teilnehmen, gilt die 70%-Regelung für den Bruttobetrag. Ansonsten gelten die selben Erforderlichkeiten
Mit besten Grüßen verbleibe ich Eure Kira Felst.
Bewirtungsbeleg – 5 Angaben die Du kennen musst
1. Ort der Bewirtung
Hier ist eine genaue Angabe erforderlich, diese sollte am besten maschinell auf dem Beleg gedruckt sein, eine gestempelte Adresse wird oft nicht akzeptiert.
2. Tag der Bewirtung
Hier ist auch eine genaue Angabe erforderlich, diese sollte ebenfalls maschinell gedruckt sein. Teilnehmer der Bewirtung: Es müssen alle Teilnehmer inklusive des Gastgebers notiert sein. Bei Rechnungen über € 150,- muss der Gastgeber als Rechnungsempfänger mit Adresse separat auf der Rechnung angegeben sein.
3. Anlass der Bewirtung
Der Anlass muss möglichst konkret angegeben sein, umso höher der Betrag, umso genauer sollte diese Angabe sein. Allgemein-Begriffe wie „Akquise“ ohne weitere Konkretisierung werden in der Regel nicht anerkannt.
4. Höhe der Bewirtungskosten
Auf dem Beleg muss jedes Gericht und jedes Getränk einzeln erwähnt sein. Bei Rechnungen über €150,- muss der Umsatzsteuersatz und die entsprechende Summe dazu einzeln (wie auf einer „normalen“ Rechnung) angegeben sein. Ausserdem muss das Restaurant seine Steuernummer oder seine Umsatzsteueridentifikationsnummer ausweisen.
5. Unterschrift
Die Unterschrift des Gastgebers darf nicht fehlen.
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