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EÜR Software für 4/3 Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), was ist das genau?

on Dezember 26 | in 3 tagwerktipps | by | with No Comments

Eine EÜR Software macht das Freelancer-Leben leichter. Einnahmen und Ausgaben gehören in Deine Einnahmen Überschuss Rechnung, auch 4/3 Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) genannt, doch was ist das überhaupt? Wir haben hier die wichtigsten Fragen zusammen gefasst.

 

1. Voraussetzungen klären! Wer muss eine EÜR erstellen, welche Software kann ich dafür nutzen?

Du bist Freiberufler oder Selbständiger und Dein Umsatz liegt unter 500.000 € pro Jahr und Du machst nicht mehr als 50.000 € Gewinn? Gut, das bedeutet für Dich, dass Du keine doppelte Buchführung machen und keine Bilanzen erstellen musst. Nur die Einnahmen und Ausgaben müssen aufgezeichnet und als Einnahmen-Überschuss-Rechung digital ans Finanzamt übermitteln werden (Anlage EÜR). Dafür kannst Du entweder eine Desktop Lösung nutzen oder gleich eine Cloud Software nutzen die Dich optimal als Freiberufler unterstütz. Unser Tipp: http://mein-tagwerk.de wurde speziell für Freiberufler und Selbstständige entwickelt und hilft Dir dabei die EÜR zu erstellen und digital an das Finanzamt zu übermitteln.

 

2. Was ist das Zu und Abflussprinzip?

Die EÜR ist eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, dort wird festgehalten, dass Einnahmen erst dann erfasst werden dürfen, wenn sie zugeflossen sind. Ausgaben werden nach ihrem Abgang beurteilt. Für sie zählt der Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungsabflusses. Für die EÜR gilt also das Zu- und Abflussflussprinzip, das heißt nichts anderes als das Du alle Einnahmen nach Datum erfassen musst, wann sie bei Dir eingegangen sind. Ersichtlich zum Beispiel auf Deinem Bankauszug. Relevant ist nicht wann Du sie in Rechnung gestellt hast. Gleichermaßen verhält es sich mit den Ausgaben, an dem Datum diese von Dir gezahlt wurden gelten sie als Ausgabe.

 

3. Welche Besonderheiten gibt es bei der EÜR?

3.1 Anschaffungen geringwertiger Wirtschaftsgüter mit der Software erfassen.

Neu angeschaffte Wirtschaftsgüter werden im Anlageverzeichnis mit dem Nettokaufpreis erfasst und können nicht sofort als Ausgabe erfasst werden. Die Anlagegüter haben verschiedenen Laufzeiten und daraus ergibt sich die Höhe der Abschreibung. Die bei Anschaffung gezahlte Vorsteuer wird als Betriebsausgabe in der EÜR erfasst. Dabei gibt es verschiedene Grenzen von 150, 410 oder 1000 € des Nettopreises der Anschaffung, diese können in der Regel sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Du solltest aber die besonderen Regeln dafür mit Deinem Steuerberater absprechen oder hier noch einmal nachlesen (Wikipedia)

 

3.2 Rückstellungen

Sind in der EÜR nicht möglich, z.B. Steuerrückstellungen oder für ungewisse Verbindlichkeiten. Es können aber gewinnmindernde Rücklagen gebildet werden. Dies bedeutet, das Du für zukünftige Investitionen einen Investitionsabzugbetrag geltend machen kannst. Diese Investition muss dann innerhalb von 3 Jahren geplant sein und seiner Funktion nach benannt werden. Sollte die Investition nicht getätigt werden, wird der Betrag rückgänig gemacht und fliesst wieder in die EÜR ein. Weitere Informationen (Wikipedia)

 

3.3 Privatentnahmen / Einlagen

Sind grundsätzlich nicht relevant für Deinen Gewinn, sollten aber dokumentiert und gebucht werden. Ausnahme: Werden private Güter zu über 50 % betrieblich genutzt, werden diese mit dem tatsächlichen Wert des Gutes zum Einlagezeitpunkt eingelegt. Die daraus resultierenden Abschreibungsbeträge sind wiederum Ausgaben.
Privatentnahmen oder auch Geldentnahmen haben keine Auswirkung auf den Unternehmensgewinn, sollten aber ebenfalls dokumentiert werden. Ausnahme: Entnahmen von Waren (zzgl. USt) gelten als Betriebseinnahmen und auch Entnahmen von Anlagegütern. Zum Beispiel gelten Büromöbel als abnutzbare Anlagegüter und haben somit einen Restbuchwert der als Einnahme geltend gemacht werden muss.

 

3.4 Umsatzsteuer und Vorsteuer

Die Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen an den Kunden wird als Einnahme in der EÜR gebucht – die Vorsteuer bei Eingangsrechnungen analog als Ausgabe. Beide Posten werden in der Umsatzsteuererklärung miteinander verrechnet und entweder musst Du zuviel eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, diese“ Zahllast“ wird als Ausgabe behandelt. Eine Erstattung von Vorsteuer durch das Finanzamt gilt als Einnahme.

 

4. Wie melden ich die EÜR ans Finanzamt? Muss ich eine Software dafür nutzen?

Die EÜR muss digital an das Finanzamt gemeldet werden. Auf der ELSTER Seite (ELSTER Online) der Finanzämter findest Du alle Formulare und hast die Möglichkeiten Dich dort zu registrieren und anzumelden. Alternativ kannst Du meintagwerk nutzen um aus Deinen Projekten, Rechnungen und Ausgaben direkt eine EÜR zu erstellen und über eine digitale Schnittstelle an das Finanzamt zu melden.

Haftungsbeschränkung: Dies stellt keine Beratung im rechtlichen Sinne nach §3 (StBerG) dar. Für etwaige Schäden übernimmt tagwerk keine Haftung, bitte wende Dich bei Fragen an einen Steuerberater Deines Vertrauens. Eine Liste kompetenter Kanzleien findest Du hier in Deinen meintagwerk Konto unter Steuerberaternetzwerk. > Login

In Zukunft die 4/3 Rechnung ganz einfach elektronisch erstellen, mit der EÜR Software von tagwerk! Hier anmelden

 

 

 

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